Hier findest du eine Übersicht aller relevanten Informationen und Regeln zu diesem Fotowettbewerb.

Thema Welche beruflichen Perspektiven, Wünsche, Träume oder Ideen hast Du? Was interessiert Dich oder was findest Du als Beruf cool? Wie siehst Du Deine (berufliche) Zukunft?

Stelle Deine persönlichen Gedanken, Meinungen oder Träume mit Hilfe eines Fotos dar und zeige allen anderen im Kreis Segeberg, was Du unter #Traumjob-oder-Jobtraum verstehst.

Wir freuen uns auf Deine Beiträge!

Preise Community-Preis:
1. Preis: €500.-
2. Preis: €250.-
3. Preis: €150.-

Für die Plätze 4-15 wird es Sachpreise geben!
Lasst euch überraschen!

Umsetzungshinweise Mögliche Themen und Motive: Bilder aus Deinem aktuellen oder möglichen #Traumjob-oder-Jobtraum!

Bilderarten: Schnappschüsse, Portraits, Selfies, gestellte Bilder oder spontane Aufnahmen und Collagen sind herzlich willkommen.

Technische Unterstützung, digitale oder fotografische Experimente in crossmedialen Möglichkeiten sind erlaubt.

Zugelassenes technisches Equipment: Smartphone, Spiegelreflex, Webcam, Kompaktkamera, Polaroid usw.

Teilnehmer*innen-Kreis Alle jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahre des Kreises Segeberg dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Einsendung. Die Einreichenden können auch im Rahmen von freien Fotogruppen, Schulprojekten oder Angeboten der offenen Ganztagsschulen teilnehmen. Unterstützung können Eltern Lehrkräfte oder Betreuungskräfte anbieten. Berufsfotografinnen und -fotografen dürfen weder teilnehmen noch helfen.
Einsendeschluss 12.12.2021
Teilnahmebedingungen 1. Teilnahme und Veranstalter
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs trägt die JBA des Kreises Segeberg. Teilnehmen können alle jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren des Kreises Segeberg. Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Einsendung.Die Einreichenden können auch im Rahmen von freien Fotogruppen, Schulprojekten oder Angeboten der offenen Ganztagsschulen teilnehmen. Unterstützung können Eltern, Lehrkräfte oder Betreuungskräfte anbieten. Berufsfotografinnen und -fotografen dürfen weder teilnehmen noch unterstützen.

Die Teilnehmenden müssen die Teilnahmebedingungen gelesen haben und diese akzeptieren.

2. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Teilnahme Minderjähriger
Bei Personen unter 18 Jahren wird das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erklärt.

3. Motive und Bewertung
Zugelassen sind Motive zum Thema Foto-Challenge: #Traumjob-oder-Jobtraum. Durch Abstimmung der Community auf dieser Homepage werden die Gewinner ermittelt und es werden 15 Preise vergeben. Der 1. Preis wird mit € 500.- dotiert, der 2. Preis mit €250.- und der 3. Preis mit €150.- Preisgeld. Die Plätze 4-15 erhalten Sachpreise.

Die Preisträgerbilder 1-15 werden großformatig zur festlichen Eröffnung des Neubaus in Bad Segeberg als Ausstellung und in den Liegenschaften der JBA im Kreis Segeberg als Dauerausstellung gezeigt. Die Veranstalter behalten sich vor, Bilder zu disqualifizieren, die offensichtlich gegen die Verhaltensregeln (Sexismus, Rassismus, Diskriminierung, politisches Statement etc.) verstoßen.

4. Bilder
Es dürfen maximal 2 Bilder pro Einsender bzw. Fotograf eingereicht werden auf dieser Homepage.

5. Digitale Bearbeitung
Wir legen Wert auf eine emotionale Umsetzung des Wettbewerb-Themas, daher ist die technische Nachbearbeitung möglich.

6. Digitale Einsendung auf der Wettbewerbshomepage.
Es dürfen maximal 2 Bilder pro Einsender bzw. Fotograf eingereicht werden. Die Bilder sind in Druckqualität (mindestens 300dpi) einzureichen, max. 10MB.

7. Bildrechte, Haftung und Versand
Die Urheber- und Bildrechte für alle eingereichten Bilder liegen beim Fotografen. Die Fotografen behalten das Copyright für ihre Bilder zu jeder Zeit und werden bei jeder Veröffentlichung als Autoren neben ihrem Bild genannt. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Fotografen den Veranstaltern das Recht ein, ihre Bilder für folgende Zwecke honorarfrei zu nutzen:

Die Produktion von großformatigen Bildern zum Wettbewerb für Ausstellungen der prämierten Bilder im Rahmen des Wettbewerbs, sowie zur Gestaltung der Flure und Büros in den Liegenschaften der JBA.

Die Berichterstattung über den Wettbewerb in den Publikationen und Internetseiten, inkl. Sozialer Medien, der Veranstalter.

Die Nutzung der Bilder für Werbezwecke für den Wettbewerb und die Ausstellungen in den Publikationen der Veranstalter sowie in ausgewählten Medien, die darüber berichten.

Die JBA Segeberg ist berechtigt, die prämierten Bilder des Wettbewerbs in ihren eigenen Publikationen zur Bewerbung Ihrer Tätigkeiten zu nutzen. Eingereichte, nicht prämierte Bilder fallen ebenso unter die genannten Absprachen.
Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Bilder wird nur nach Rücksprache mit dem Fotografen stattfinden. Die Fotos dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Für Ansprüche Dritter, Beschädigung und Verlust der Einsendung, übernehmen die Veranstalter keine Haftung.

Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten werden von uns zur Abwicklung des Fotowettbewerbs gespeichert und verwendet. Bei einer Veröffentlichung der Gewinner-Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs werden sie an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder unsere Partner des Fotowettbewerbs. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter Jugendberufsagentur.KreisSegeberg@arbeitsagentur.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs
Die Veranstalter behalten sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, können die Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.